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   BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11   

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BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11 (https://dejure.org/2012,45767)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2012 - 2 BvR 737/11 (https://dejure.org/2012,45767)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 (https://dejure.org/2012,45767)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 13 UVollzG M-V
    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Eingriff; Rechtsgrundlage Verhältnismäßigkeitsprüfung); Vollzug der Untersuchungshaft (gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher; Raucher); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unterbringung eines nichtrauchenden Untersuchungsgefangenen gemeinsam mit zwei stark rauchenden Mithäftlingen verletzt Betroffenen in Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) - Zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 2 Abs 2 S 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines nichtrauchenden Untersuchungsgefangenen gemeinsam mit zwei stark rauchenden Mithäftlingen verletzt Betroffenen in Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) - Zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 2 Abs 2 S 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines nichtrauchenden Untersuchungsgefangenen gemeinsam mit zwei stark rauchenden Mithäftlingen verletzt Betroffenen in Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) - Zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Beeinträchtigung eines Untersuchungsgefangenen durch das Rauchen von Mitgefangenen im Haftraum

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterbringung eines nichtrauchenden Untersuchungsgefangenen gemeinsam mit zwei stark rauchenden Mithäftlingen verletzt Betroffenen in Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) - Zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Beeinträchtigung eines Untersuchungsgefangenen durch das Rauchen von Mitgefangenen im Haftraum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutz auch in der U-Haft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung eines Untersuchungsgefangenen durch Rauchen kann verfassungswidrig sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Untersuchungshaft - Nichtraucher mit Raucher in einem Haftraum?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterbringung eines Nichtrauchers mit Rauchern in U-Haft muss erforderlich und zumutbar sein - Gesundheitsgefährdende Wirkung des Passivrauchens begründet Eingriff in grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nichtraucherschutz in der Haft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 107
  • NJW 2013, 1941
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11
    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11
    Die materiell berührten Grundrechte - hier Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG -, das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 , BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 2518/08 -, juris, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).

    Es ist Sache des Staates, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet und nötig sind, um Verkürzungen der Rechte von Untersuchungsgefangenen zu vermeiden; die dafür erforderlichen sächlichen und personellen Mittel hat er aufzubringen, bereitzustellen und einzusetzen (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07

    Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11
    Grundrechte bestehen nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungseinrichtungen im konkreten Fall oder üblicherweise vorhanden ist (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 35, 307 ; BVerfGK 13, 163 , m.w.N.).

    Es ist Sache des Staates, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet und nötig sind, um Verkürzungen der Rechte von Untersuchungsgefangenen zu vermeiden; die dafür erforderlichen sächlichen und personellen Mittel hat er aufzubringen, bereitzustellen und einzusetzen (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 39).

    Die materiell berührten Grundrechte, das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht trotz Erledigung unter anderem dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 110, 77 ; 117, 71 ; für den Bereich des Haftvollzuges BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2010 - 2 BvR 2111/09 -, juris; vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, juris; vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, StraFo 2012, S. 129 ; vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris).

    Die Gerichte müssen daher bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses Hinweisen des Antragstellers oder sich aus den Umständen ergebenden Hinweisen darauf, dass der konkrete Fall Teil einer Praxis versuchter Vermeidung gerichtlicher Kontrolle durch gezielte Erledigungsmaßnahmen sein könnte, nachgehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 4, und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris, Rn. 12) und auch insoweit ihrer Pflicht zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ) nachkommen.

    Der Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfGK 13, 67 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 - juris, und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung siehe OLG Celle, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 1 Ws 102/04 -, NJW 2004, S. 2766 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. September 1988 - 3 Ws 402/88 -, NStZ 1989, S. 96; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 1984 - 1 Vollz (Ws) 120/84 -, NStZ 1984, S. 574 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2008 - 2 Ws 416/08 -, juris; LG Detmold, Urteil vom 2. November 2006 - 9 O 163/05 -, juris).

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten Interessen nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ).
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